Gesetze / Landesrecht Bayern / Haushaltsgesetz 2023
HG 2023Art 1 Feststellung des Haushaltsplans
Stand: 25.08.2026
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2023 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 71 424 666 800 € festgestellt.